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Autorenbild garage mobilhotz ag

Mobilitätsgarantie individuell ab. CHF 36.- / Jahr, Assistance ab CHF 36.- / Jahr

Für alle Fahrzeuglenker die auf eine Mobilitätsgarantie nicht verzichten möchten, bieten wir diese optional zum Preis von CHF 36.-/Jahr oder CHF 72.-/24Monate.

Wir empfehlen zuerst abzuklären ob eine Mobilitätsversicherung bereits via Ihrer Haftpflichtversicherungen gedeckt ist.

Unser «Europa Mobilitäts-Paket» ermöglicht Ihnen, im Schadenfall oder bei einem Unfall weiter mobil zu bleiben und beinhaltet zudem eine 24 Std. Help-Line.

Weitere Informationen hier

Preis

 

CHF 36.- exkl. MwSt. Mobilitätsversicherung Allianz Suisse

Zusatz: für 12 Monate

Lieferzeit: ab Lager

 

Leistungen:

2. Welche leistun,en werden erbracht 2.1 Grundleistungen 2.1.1 Pannenhilfe Organisation und Kostenübernahme für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, soweit dies vor Ort möglich ist. 2.1.2 Sergungskosten Die Kostenfür eine notwendige Bergungdes Motorfahrzeuges und des Anhängers bis total CHF2'000.-. 2.1.3 Abschleppkosten Abschleppkosten bis zum nächstgelegenen Vertragshändler in der Schweiz bzw. bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstätte im Ausland. Reparatur- und Materialkosten sind nicht versichert. 2.1.4 Anhänger Transport des vom beschädigten Fahrzeuggezogenen und gesetzlich zugelassenenAnhängers in dieselbe Garagewie das Zugfahrzeug. 2.1.5 Feststellungdes Schadenausmasses Die Kostenfür die FeststellungdesSChadenausmassesim Ausland zur Beurteilung der Rückführung des Fahrzeugsbis CHF400.-. 2.1.6 Speditionskosten für Ersatzteile Übernahme der Speditionskosten für Ersatzteile. Die Kosten für Ersatzteile sind nicht gedeckt. 2.1.7 Schlüsselpanne Wenn sich der Schlüssel im verschlossenen Fahrzeugbefindet, werden die notwendigen Kosten für die Behebung der Schlüsselpanne ersetzt. Ausgeschlossensind Schlossänderungskostenem Fahrzeug. 2.1.8 Treibstoffpanne Die Kostenfür die Behebung einer Treibstoffpanne (das Fahrzeugbleibt mangels Treibstoff oder falsch getanktem Treibstoff stehen). Nicht versichert sind dadurch entstandene Folgeschäden wie z.B.Schädenam Motor und Katalysatorsowie Treibstoffkosten. 2.2 Zusätzlich Leistungen 2.2.1 Mehrkosten Fallsder Wagen nachgewiesenermassennicht am gleichen Tag repariert werden kann, im Ausland nicht innert 3 Tagen, stehen dem Lenker und den Mitfahrern eine der folgenden, nicht kurnullerbaren Leistungenzur Auswahl: A. Rück-und Weiterreise Die Zusatzkostendes lenkers und der Mitfahrer für die Rück-, Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnfahrt 1. Klasse).Sollte die Bahnfahrt länger als 6 Stunden dauern, haben SieAnspruch auf ein Flugticket (Eeo). Oder B. Ersatzfahrzeug Die Kostenfür einen Mietwagen in der Kategorie nGolfklasse" während der Reparaturdauer in der Schweizfür maximal 3 Tageund im Ausland für maximal CHF1'500.-. Nicht versichert sind Treibstoff und Autobahnkosten sowie Kosten, die durch die Nichteinf"laltungder Geschäftsbedingungen der Mietwagenfirma entstehen. Dabei sind die Geschäftsbedingungen der Mietwagenfirma (z.B. Alter; gültige Fahrerlaubnis ohne Einträge im Zentralregister, Treibstoffpauschale,Angaben zur Kreditkarte) zu beachten. Oder C. Hotelübernachtung Bezahlungder Kostenfür eine Übernachtung in der Schweiz.oder im Fürstentum Liechtenstein bis CHF120.- pro Insasse,im Ausland für die Dauer der Reparatur begrenzt auf maximal4 Nächteje Insassebzw.maximal CHF1'200.-. 2.2.2 Taxikosten Für erforderliche Taxikosten im Zusammenhang mit einem Mietwagen, einer Rückkehr in die Schweizper Bahn oder Flugzeugoder ÜbernaChtungen in einem Hotel steht Ihnen ein Betragvon maximal CHF100 .-zur Verfügung. 2.2.3 Rückführungdes nicht reparierten Fahrzeugesaus dem Ausland Die Rückführung des Fahrzeugszu Ihrem Vertraghändler wird organisiert und bezahlt, wenn das Fahrzeugnicht innert 3 Tagenvor Ort repariert werden kann. Die Kostendafür sind auf den Zeitwert des Fahrzeugsnach dem Ereignislimitiert. 2.2.4 Abholen des wieder fahrtüchtigen Fahrzeugesdurch den Eigentümer Muss das reparierte Fahrzeugabgeholt werden, bezahlen wir an die entstehenden Kosten bis maximal CHF100.- in der Schweizund maximal CHF300.- im Ausland

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